Psychotherapeutische Praxis
Tobias Schmitz
Psychotherapeutische Praxis
Tobias Schmitz
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für ein Info-Gespräch bzw. die erste sogenannte probatorische Sitzung. Dieser Termin dient dem Kennenlernen, einer ersten Besprechung der Probleme sowie dem Klären der rechtlichen Rahmenbedingungen. Generell steht es Ihnen jederzeit frei zu entscheiden, ob Sie weitere Termine bei mir vereinbaren wollen.
Die nächsten bis zu vier probatorischen Sitzungen verfolgen den Zweck eines vertieften Verständnisses der Problematik. Hinzu kommen die Erfassung der Lebensgeschichte, die Diagnosestellung sowie die Erarbeitung von Therapiezielen. Zudem können hier PatientIn und Therapeut prüfen, ob "die Chemie stimmt".
Nach einer Entscheidung für die Therapie können wir uns auf den gemeinsamen Weg begeben und mit der eigentlichen Behandlung beginnen. Deren Dauer richtet sich nach den Rahmenbedingungen (z.B. bewilligte Stunden), aber auch nach den Vorstellungen von PatientIn und Therapeut (z.B. Grad der Zielerreichung).
Als approbierter psychologischer Psychotherapeut mit Eintragung in das Arztregister kann eine Therapie bei mir in der Regel über die private Krankenversicherung und/oder die Beihilfe abgerechnet werden. Da private Krankenkassen jedoch oft eigene Regelungen haben, ist es dringend notwendig, dass Sie vor Beginn einer Psychotherapie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen. Wichtig ist v.a. zu klären, ob und wenn ja, in welchem Umfang die Krankenkasse psychotherapeutische Leistungen übernimmt. Zudem ist es wichtig, in Erfahrung zu bringen, wie die Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse abläuft. Die ersten fünf probatorischen Sitzungen werden in der Regel übernommen. Generell wird gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet, welche von privaten Krankenkassen anerkannt wird. Bei diesbezüglichen Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.
Es besteht die Möglichkeit, eine Psychotherapie bei mir selbst zu bezahlen. In diesem Fall sind keine weiteren Formalitäten zu beachten außer einem Behandlungsvertrag zwischen PatientIn und Therapeut. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Von mir in Rechnung gestellte Gebühren werde ich transparent mit Ihnen besprechen.
Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis und nicht um einen sogenannten Kassensitz handelt, ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bei einer Behandlung in meiner Praxis in der Regel nicht möglich. Eine Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nur im Rahmen der sogenannten Kostenerstattung möglich. Falls Sie sich hierfür interessieren, kann ich Sie gerne beraten. Zudem empfiehlt es sich, Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen, um die genauen Schritte für die Beantragung in Erfahrung zu bringen.
Psychotherapeutische Praxis - Tobias Schmitz
Memmelsdorfer Str. 2D
96052 Bamberg
0951-1856741
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